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  • AutorenbildDelia Bohren

BVG Reform einfach erklärt- Das musst Du wissen

Aktualisiert: 27. Juli

Im September stimmen wir über die BVG Reform ab.

Den Durchblick zu haben ist bei den laufenden Diskussionen nicht einfach.

Ich habe die wichtigsten Infos für Dich zusammengefasst.



Unser Rentensystem

Wir haben in der Schweiz ein 3 Säulensystem. Das System stammt aus dem letzten Jahrhundert. Sozial und gesellschaftlich gibt es seit dem einige Veränderungen. So arbeiten heute grösstenteils auch Frauen, der 1 Ernährerhaushalt ist seltener geworden und Familienmodelle sind diverser. Reformen sind also grundsätzlich nötig.




1.Säule gesetzliche Vorsorge AHV

Du bist ab dem 18. Lebensjahr AHV pflichtig und bezahlst entsprechend Deinem Lohn ein. Du musst mind. 8 h pro Woche arbeiten und kannst Beiträge innerhalb von 5 Jahren nachbezahlen.

Aktuell zahlen 1,4 Erwerbsarbeitende für einen Rentner, eine Rentnerin ein. Es ist also ein soziales System und es wir umverteilt. Von den Jungen zu den Älteren.


2.Säule berufliche Vorsorge BVG

Ab Deinem 25. Lebensjahr zahlst Du auf Dein BVG Konto bei der PK (Pensionskasse Deines Arbeitgebers ein.

Mindestenst die Hälfte muss der AG bezahlen. Die andere Hälfte bezahltst Du. Das ist auf Deinem Lohnausweis jeweils ersichtlich. Dort siehst Du alle Abzüge für die Sozialversicherungen (AHV und BVG).


Es gibt ein Obligatorium, welches aktuell zu 6,8% versichert ist. Das Obligatorium geht aktuell bis zum Jahreseinkommen von ca. 88'000 Franken. 85% der Bevölkerung sind zusätzlich im Überobligatorium versichert. Dort sind die Kondnitionen (Beträge, Deckung, Zinsen usw.), von der PK frei wählbar. Durch den Umwandlungssatz von 6.8% erhält eine Person mit einer Versicherungssumme von 100'000 Franken in der PK eine jährliche Rente von 6'800 Franken.

Durch eine Sekung dieses Umwandlungssatzes erhalten diese Personen also nach der Reform (diese will eine Senkung auf 6%) weniger Rente. Auf der anderen Seite erhalten Versicherte durch die 6,8% teilweise mehr Guthaben aus der PK, als sie einbezahlt haben, was die jüngere Bevölkerung finanziell belastet. Anders als bei der AHV, geht es bei der BVG grundsätzlich nicht um Umverteilung, da alle auf ihr eigenes PK Konto einbezahlen.


In der PK gibt es aktuell einen Koordinationsabzug. Dieser soll eine Doppelversicherung von AHV und BVG vermeiden. Dies macht für Vollzeiterwerbende Sinn. Für viele Teilzeitarbeitnehmende und Geringverdienende ist dieser Koordinationsabzug (22'050.-) ein Nachteil. Erst ab diesem Jahreseinkommen werden sie überhaupt in der PK versichert. Wer darunter ist, erhält kein PK Guthaben! Dies benachteiligt zu einem grossen Teil die weibliche Bevölkerung, da immer noch viele Frauen einen Grossteil der Care Arbeit übernehmen und dadurch in schlechter bezahlten Positionen und in Teilzeit arbeiten.

Selbstständigerwerbende müssen sich selbst um eine PK Versicherung kümmern, dürfen aber jährlich einen höheren Betrag einbezahlen.

Die Pensionskassenleistungen im Überobligatorium sind nicht bei jeder PK gleich versichert. Es gibt bessere und schlechtere Konditionen für Dich als versicherte Person.

Gesetzlich gilt 50% zahlt der Arbeitnehmer und 50% der Arbeitgeber. Auch hier kannst Du beispielsweise besser versichert sein, wenn Dein Arbeitgeber z.B. 60% einbezahlt und Du "nur" 40% einbezahlen musst. Nachfragen lohnt sich hier!


Wenn Du immer 100% arbeitest decken AHV und BVG im Rentenalter in etwa 60% Deines Selbststandards ab.


Schau Dir Deinen Pensionskassenausweis (diesen erhälst Du jährlich) genau an. Wie viel bezahlt Dein Arbeitgeber? Wie viel Lohn ist versichert? Bist Du im Überobligatorium? Zu welchem Satz (dieser kann gut jetzt schon "nur" bei 5% liegen) ist dieser versichert?


Bei Fragen, kannst Du Dich ungeniert bei Deiner Pensionskasse melden. Sie sollten Dir alle Deine Fragen beantworten können.


3.Säule private Vorsorge 3a und 3b

Damit Du Deinen Lebensstandard im Alter halten kannst, fördert der Staat das freiwillige/private Vorsorgen via 3a.

Diese ist steuerbegünstigt. Ab dem 18. Lebensjahr kannst Du ein 3a Konto bei jeglicher Bank eröffnen. Du darfst das Geld nur bei einer Auswanderung, für Wohneigentum oder eben bei Erreichen des Rentenalters beziehen.

Du kannst Deine 3a Gelder investieren (was ich dir emfpehle), Du kannst sie (nur wenn Du Familie hast) mit einer Lebensversicherung koppeln und vieles mehr.


Grundsätzliche rate ich Dir davon ab, dieses Geld für Wohneigentum zu nutzen. Dies solltest Du anders finanzieren können.


3b ist alles restliche Vermögen, welches Du besitzt und im Alter nutzen kannst.

Diese Gelder sind immer verfügbar, jedoch nicht steuerbegünstigt.


Die Reform - Abstimmung vom 20. September 2024


Die Reform betrifft die BVG, also die 2. Säule. In der 2. Säule stecht der grösste Teil des Vermögens des Mittelstandes. Deshalb ist die Abstimmung für einen sehr grossen Teil der Bevölkerung sehr sehr wichtig. Egal ob jung oder alt!


Also gehe Wählen! Es ist sehr wichtig.


Was die Reform will:

  • Eine Senkung der Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6% (weniger Rente)

  • Eine Verminderung des Koordinationsabzuges auf 20% des individuellen Einkommens (mehr Menschen und mehr Einkommen werden versichert sein).

  • Wenn Du selbstständig bist oder mehrere Arbeitgeber hast, wird das versichern z.B. bei einem Branchenverband vereinfacht.

  • Für Übergangsgenerationen (15 Jahrgänge) gibt es spezielle Massnahmen. Für manche zum Vorteil, für andere zum Nachteil. So muss man beispielsweise mind. 15 Jahre in PK eingezahlt haben, um von Leistungen zu profitieren. Alle (v.a. Frauen), die das nicht konnten, werden real nicht profitieren (betrifft v.a. über 50 Jährige). Diese werden in der nahen Zukunft teilweise mehr abgeben und weniger erhalten.

  • Vorgaben für die Kosten, welche die Pensionskassen für die Vermögensverwaltung (Fondsmanager:innen z.B.) aufwenden, werden in der Reform nicht begrenzt.

  • Einige offene Fragen (wie es z.B. bei Scheidung, Rentenvorbezügen, Einkäufen) geregelt wird, ist nicht ersichtlich, resp. noch nicht geklärt.

  • Arbeitgeber werden ca. 4% mehr bezahlen müssen, dafür wir es günstiger ältere Mitarbeitende zu beschäftigen: Dies könnte dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

  • Mehr Menschen werden versichert und ihr PK Guthaben ausbauen können.

  • Eine Frau über 50 J. mit einem Lohn über 4'300.- im Monat wird mehr bezahlen und weniger erhalten, obwohl vor kurzem das Rentenalter (AHV Reform) angehoben wurde (doppelte Benachteiligung).


Bundesrat und Parlament sowie die Rechts- und Mitteparteien sind für die Reform.

Die Gewerkschaften und die Linksparteien haben das Referendum ergriffen und sind gegen die Reform.


Die Befürworter:innen argumentieren für eine dringende Modernsierung der BVG und einen Vorteil für Frauen und Teilzeiterwerbende, da sie mehr Lohn in der BVG versichern können.

Zukünftige Generationen und jetzigen Erwerbstätigen wird dies Vorteile bringen.


Die Gegner:innen argumentieren, dass es für die jetzige Generationen (Übergangsgenerationen), v.a. für Frauen real eine Verschlechterung bedeutet.

Einige werden mehr bezahlen und wenig oder nicht davon profitieren. Das Rentenalter der Frauen wurde eben erst erhöht und nun gibt es eine weitere Reform, die unter Umständen ihre Rente nicht weiter aufbessern wird. Ihre finanzielle Situation wird sich im Gegenteil noch verschlechtern.


Was meinst Du?

Wo siehst Du Vor- und wo Nachteile?


Möge der Stutz mit Dir sein. ;)

Deine Delia





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