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Du darfst Lücken in der 3a zukünftig nachträglich schliessen – das MUSST du wissen.

  • Autorenbild: Delia Bohren
    Delia Bohren
  • 7. Nov. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Der Bundesrat hat gestern entschieden. Zukünftig darf man Beitragslücken in der dritten Säule 3a während 10 Jahren rückwirken schliessen.

 

Zunächst einmal sind das wirklich gute News. Ich persönlich dachte, dass es bis zu diesem Schritt noch länger dauern wird.

Es ist ein wichtiger Schritt, um die private Vorsorge zu fördern und zu stützen.

 

Der Bundesrat hat es leider nicht ganz so durchgesetzt, wie das die Sozialkommission im Nationalrat vorgeschlagen hatte.

 

Eine schlechte Nachricht ist: rückwirkende Einzahlungen werden erst ab dem 1.1.12025 möglich sein. Das heisst, du kannst deine Lücken bis 31.12.2024 NICHT nachträglich schliessen. Das ist, wie ich finde, sehr schade und nicht optimal gelöst.

 

Einige Punkte gilt es zu beachten, damit DU auch wirklich davon profitieren kannst.

 

 

-       Gültig sind die rückwirkenden Einzahlungen in die 3a erst ab dem 1.1.25.

 

-       Du kannst während 10 Jahren rückwirkend einzahlen.

 

-       Du musst während den 10 Jahren immer ein AHV pflichtiges Einkommen gehabt haben. Du wirst immer erwerbstätig gewesen sein müssen. Das heisst; lange Babypausen und Reisen können Nachzahlungen verunmöglichen.

 

-       Es wird Steuerbegünstigungen auf Nachzahlungen geben. Dies wird aber ein grösserer Bürokratischer Aufwand werden.

 

-       Zudem wirst du dich selbst darum kümmern müssen, wann du wie viel Beitragslücken gemacht hast. Es ist nicht zu erwarten, dass eine zentrale Stelle darüber Buch führen wird, wie das bei der AHV der Fall ist.


Wirst du das Angebot in Zukunft nutzen?



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