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Lehre gestartet: Was tun mit dem ersten Lehrlingslohn?

  • Autorenbild: Delia Bohren
    Delia Bohren
  • vor 4 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit


Lehrlingslohn Schweiz: Was tun mit dem ersten Lohn?

Der erste Lehrlingslohn auf dem Konto – ein ziemlich besonderer Moment. 🎉

Plötzlich ist da eigenes Geld. Und damit kommen oft auch die ersten Fragen:

Darf ich den ganzen Lehrlingslohn für mich behalten? Muss ich zu Hause etwas abgeben? Und welche Kosten sollte ich jetzt selbst übernehmen?

Beim Thema Lehrlingslohn Schweiz lohnt es sich deshalb, nicht nur über die Höhe des ersten Lohns zu sprechen, sondern auch darüber, welche finanzielle Verantwortung Jugendliche ab jetzt übernehmen können.


Lehrlingslohn Schweiz: Wem gehört der erste Lohn?

Grundsätzlich gilt: Das selbstverdiente Geld gehört der lernenden Person.

Das ist sogar gesetzlich geregelt. Art. 323 ZGB hält fest, dass das Arbeitseinkommen eines Kindes unter seiner Verwaltung und Nutzung steht.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der komplette Lehrlingslohn als frei verfügbares Taschengeld gedacht ist.

Leben Jugendliche weiterhin zu Hause, entstehen dort schliesslich weiterhin Kosten für Wohnen, Essen, Krankenkasse, Kleidung oder Mobilität.


Müssen Lernende zu Hause Geld abgeben?

Eltern können von ihrem Kind verlangen, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet, solange es mit ihnen im gleichen Haushalt lebt.

Wie hoch dieser Beitrag sein sollte, lässt sich nicht einfach mit einem fixen Prozentsatz beantworten.

Entscheidend ist vielmehr:

  • Wie hoch ist der Lehrlingslohn?

  • Welche Kosten bezahlen die Eltern weiterhin?

  • Welche Ausgaben übernimmt die lernende Person bereits selbst?

  • Wie sieht die finanzielle Situation der Familie aus?


Deshalb finde ich persönlich eine andere Frage fast wichtiger als: «Wie viel musst du zu Hause abgeben?»

Nämlich:


«Welche Verantwortung für dein Geld kannst du ab jetzt selbst übernehmen?»


Der erste Lohn ist die perfekte Gelegenheit, mit Budgetieren anzufangen

Mit dem ersten regelmässigen Einkommen beginnt ein wichtiger Teil der finanziellen Selbstständigkeit.

Statt einfach einen Betrag für «Kost und Logis» einzufordern, können Eltern gemeinsam mit ihrem Kind anschauen, was das Leben eigentlich kostet.

Zum Beispiel:

Fixkosten: Handy, ÖV oder andere Mobilitätskosten und allenfalls ein Beitrag an weitere laufende Kosten.

Persönliche Ausgaben: Kleidung, Ausgang, Essen unterwegs, Streaming, Hobbys und Ferien.

Sparen: Ein Teil des Lohnes kann bewusst für grössere Wünsche oder ein erstes finanzielles Polster reserviert werden.

Und natürlich:

Freies Geld: Ein Teil darf auch einfach ausgegeben werden. Finanzkompetenz bedeutet nicht, jeden Franken zu optimieren.


Wie könnte ein einfaches Lehrlingsbudget aussehen?

Nehmen wir als Beispiel einen monatlichen Nettolohn von CHF 900.

Eine mögliche Aufteilung könnte so aussehen:

  • CHF 150 für einen Beitrag zu Hause

  • CHF 100 für ÖV, Handy und weitere fixe Kosten

  • CHF 150 sparen

  • CHF 100 für Kleidung und persönliche Ausgaben

  • CHF 400 zur freien Verfügung


Das ist nur ein Beispiel und keine allgemeingültige Empfehlung.

Bei CHF 600 Lehrlingslohn sieht ein sinnvolles Budget ganz anders aus als bei CHF 1'400. Auch die Kosten, welche die Eltern weiterhin übernehmen, spielen eine grosse Rolle.


Was ich Eltern nicht empfehlen würde


Den Lehrlingslohn einfach einzuziehen und dem Kind danach wieder Taschengeld auszuzahlen.

Denn genau jetzt bietet sich eine wunderbare Gelegenheit, den Umgang mit Geld zu lernen.

Ein eigenes Konto verwalten. Rechnungen bezahlen. Entscheiden, ob die neuen Sneakers diesen Monat noch drinliegen. Geld für etwas Grösseres zurücklegen.

Und vielleicht auch einmal feststellen:

Ups. Der Monat dauert noch zehn Tage – mein Geld aber nicht.

Auch das gehört zum Lernen.


Mein Tipp: Macht einen kleinen Finanzabend

Setzt euch gemeinsam hin und schreibt auf:

Was kommt jeden Monat rein?Was kostet dein Leben?Was übernehmen weiterhin die Eltern?Was übernimmst du ab jetzt selbst?Wie viel möchtest du sparen?Und wie viel möchtest du einfach für dich haben?

Dabei muss nicht jeder Franken kontrolliert werden.

Das Ziel ist nicht Kontrolle.

Das Ziel ist, dass Jugendliche Schritt für Schritt lernen, selbst Verantwortung für ihr Geld zu übernehmen.

Denn der erste Lehrlingslohn ist viel mehr als einfach das erste eigene Geld.

Er ist der Anfang der finanziellen Selbstständigkeit.


FAQ: Lehrlingslohn Schweiz

Gehört der Lehrlingslohn den Eltern oder dem Kind?

Grundsätzlich gehört selbstverdientes Geld der lernenden Person. Das Schweizer Zivilgesetzbuch regelt dies in Art. 323 ZGB.

Dürfen Eltern einen Teil des Lehrlingslohns verlangen?

Lebt das Kind bei den Eltern, kann ein angemessener Beitrag an den eigenen Unterhalt verlangt werden. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der individuellen Situation ab.

Wie viel sollte man vom Lehrlingslohn sparen?

Dafür gibt es keinen Betrag, der für alle passt. Wichtiger ist, bereits mit dem ersten Einkommen die Gewohnheit aufzubauen, regelmässig einen Teil des Geldes zur Seite zu legen.

Braucht man während der Lehre schon ein Budget?

Unbedingt kompliziert muss es nicht sein. Schon eine einfache Aufteilung in Fixkosten, Sparen und frei verfügbares Geld hilft dabei, ein Gefühl für die eigenen Finanzen zu entwickeln.

Quelle und weiterführende Informationen:Beobachter, «Erster Lohn – was bei der Beteiligung an den Haushaltskosten gilt», August 2026; Art. 323 ZGB.




Nun möge der Stutz mit deinem ersten Lohn mit dir sein! Deine Delia

 
 
 

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